Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 15. Oktober 2026; im neuen Webshop mit den am Ende der Seite aufgeführten Änderungen (zuletzt geändert: 21. Oktober 2026)

Hinweis: Dies ist eine Übersetzung. Maßgeblich ist die ungarische Fassung der AGB.

1. Einleitung und Angaben zum Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die Bedingungen für die Nutzung des von der AVEROLS-MANDO Kft. (Sitz: 1055 Budapest, Nyugati tér 7.; Handelsregisternummer: 01-09-375298; Registergericht: Fővárosi Törvényszék Cégbírósága (Registergericht beim Hauptstädtischen Gerichtshof); Steuernummer: 28819763-2-41; E-Mail: info@griffwebshop.com; Telefon: +36 70 320 00 52; im Folgenden: Anbieter) betriebenen Webshops griffwebshop.com (im Folgenden: Webshop oder GRIFFWEBSHOP) sowie die Rechte und Pflichten des Anbieters und des Kunden (im Folgenden: Käufer oder Kunde).

Diese AGB gelten für alle über den Webshop erbrachten Leistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, unabhängig davon, aus welchem Land der Kunde einkauft und welche Sprachfassung er nutzt. Der Webshop ist in ungarischer, deutscher, polnischer, slowakischer, tschechischer und englischer Sprache verfügbar; Vertragssprache ist Ungarisch. Die nicht ungarischsprachigen AGB sind eine informative Übersetzung; bei Abweichungen ist die ungarische Fassung maßgeblich. Der Einkauf im Webshop unterliegt den folgenden Rechtsvorschriften:

Der Anbieter verfügt nicht über einen Verhaltenskodex im Sinne des Gesetzes Nr. XLVII von 2008 über das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern. Die AGB sind auf der Seite griffwebshop.com/aszf des Webshops jederzeit abrufbar, können im Browser gespeichert und ausgedruckt werden und stehen als PDF zum Download bereit: griffwebshop.com/static/aszf.pdf.

2. Konto, Griff-Club-Rabatt und Newsletter

Konto:

Griff-Club-Rabatt:

3. Bestellung und Vertragsschluss

4. Lieferung

5. Zahlungsarten

6. Produktreservierung

7. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

8. Gewährleistung und Garantie

Die ausführliche Information über die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und die Produkthaftung enthält – als Musterinformation nach Anlage 3 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II.26.) – die am Ende der AGB stehende Anlage Nr. 2. Die nachstehenden Punkte 8.1 und 8.2 sind eine kurze Zusammenfassung hiervon.

Die harmonisierte Mitteilung über die Rechte aus der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission (Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II.26.) § 11 Abs. (1a) Buchst. a):

Harmonisierte Mitteilung über die gesetzliche Verpflichtung zur Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit – Gesetzliche Gewährleistung (Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission)

8.1. Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

8.2. Produkthaftung

8.3. Garantie

9. Abweichende Bestimmungen für Unternehmer (B2B)

10. Beschwerdebearbeitung und Rechtsstreitigkeiten

11. Urheberrecht und Haftung

12. Datenschutz

Einzelheiten der Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Webshops, die auf der Seite griffwebshop.com/adatkezeles abrufbar ist. Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung gilt nicht als Einwilligung in die Datenverarbeitung; zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung enthalten Punkt 2 und die Datenschutzerklärung nähere Angaben.

13. Sonstige Bestimmungen

14. Kurze Hinweise zum Checkout

Anlage Nr. 1 – Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten)

An: AVEROLS-MANDO Kft., 1055 Budapest, Nyugati tér 7., E-Mail: info@griffwebshop.com

Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren bzw. die Erbringung der folgenden Dienstleistung widerrufe(n):

Zeitpunkt des Vertragsschlusses/der Inbesitznahme:

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum

Anlage Nr. 2 – Information über die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und die Produkthaftung

(Musterinformation nach Anlage 3 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II.26.) über die Einzelheiten der Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen.)

Musterinformation über die Sachmängelhaftung (Gewährleistung), die Produkthaftung und die Garantie

1. Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

In welchem Fall können Sie Ihr Gewährleistungsrecht ausüben?

Bei mangelhafter Leistung der AVEROLS-MANDO Kft. können Sie gegenüber dem Unternehmen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Welche Rechte stehen Ihnen aufgrund Ihres Gewährleistungsanspruchs zu?

Sie können nach Ihrer Wahl folgende Gewährleistungsansprüche geltend machen:

Sie können Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen, es sei denn, die Erfüllung des von Ihnen gewählten Anspruchs ist unmöglich oder würde für das Unternehmen im Vergleich zur Erfüllung Ihres anderen Anspruchs unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen. Haben Sie Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht verlangt bzw. nicht verlangen können, können Sie die verhältnismäßige Minderung der Gegenleistung verlangen, oder den Mangel auf Kosten des Unternehmens selbst beheben oder von einem anderen beheben lassen, oder – als letztes Mittel – auch vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen, der auf den Kauf einer Ware, die eine bewegliche Sache ist, auf die Bereitstellung digitaler Inhalte oder auf die Erbringung digitaler Dienstleistungen gerichtet ist, können Sie im Rahmen der Ausübung Ihrer Gewährleistungsrechte den Mangel nicht auf Kosten des Unternehmens selbst beheben und auch nicht von einem anderen beheben lassen.

Von dem gewählten Gewährleistungsrecht können Sie zu einem anderen übergehen; die Kosten des Übergangs tragen jedoch Sie, es sei denn, er war berechtigt oder das Unternehmen hat hierzu Anlass gegeben.

Innerhalb welcher Frist können Sie Ihren Gewährleistungsanspruch geltend machen?

Sie sind verpflichtet, den Mangel nach seiner Entdeckung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten ab der Entdeckung des Mangels mitzuteilen. Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass Sie nach Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist ab der Erfüllung des Vertrags Ihre Gewährleistungsrechte nicht mehr geltend machen können. Bei einer gebrauchten Sache beträgt diese Frist zwei Jahre, mindestens aber ein Jahr.

Gegenüber wem können Sie Ihren Gewährleistungsanspruch geltend machen?

Sie können Ihren Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Unternehmen geltend machen.

Welche sonstigen Voraussetzungen hat die Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsrechte?

Innerhalb eines Jahres ab der Erfüllung hat die Geltendmachung Ihres Gewährleistungsanspruchs über die Mitteilung des Mangels hinaus keine sonstige Voraussetzung, wenn Sie nachweisen, dass das Produkt bzw. die Leistung von dem Unternehmen AVEROLS-MANDO Kft. erbracht wurde. Nach Ablauf eines Jahres ab der Erfüllung müssen jedoch Sie beweisen, dass der von Ihnen erkannte Mangel bereits zum Zeitpunkt der Erfüllung vorhanden war.

2. Produkthaftung

In welchem Fall können Sie Ihr Produkthaftungsrecht ausüben?

Bei einem Mangel einer beweglichen Sache (im Folgenden in diesem Punkt: Produkt) können Sie nach Ihrer Wahl das in Punkt 1 bestimmte Recht oder einen Produkthaftungsanspruch nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend machen.

Welche Rechte stehen Ihnen aufgrund Ihres Produkthaftungsanspruchs zu?

Als Produkthaftungsanspruch können Sie die Nachbesserung oder den Austausch des mangelhaften Produkts verlangen.

Gegenüber wem können Sie Ihren Produkthaftungsanspruch geltend machen?

Ihre Produkthaftungsrechte können Sie gegenüber dem Hersteller oder Vertreiber des Produkts (im Folgenden gemeinsam: Hersteller) ausüben.

In welchem Fall gilt das Produkt als mangelhaft?

Ein Produkt ist mangelhaft, wenn es den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden Qualitätsanforderungen nicht entspricht oder wenn es nicht über die in der Beschreibung des Herstellers angegebenen Eigenschaften verfügt.

Innerhalb welcher Frist können Sie Ihren Produkthaftungsanspruch geltend machen?

Ihren Produkthaftungsanspruch können Sie innerhalb von zwei Jahren ab dem Inverkehrbringen des Produkts durch den Hersteller geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist verlieren Sie diese Berechtigung.

Welche Beweisregel gilt bei der Geltendmachung eines Produkthaftungsanspruchs?

Bei der Geltendmachung eines Produkthaftungsanspruchs müssen Sie beweisen, dass der Produktmangel zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens durch den Hersteller vorhanden war.

In welchem Fall wird der Hersteller von seiner Produkthaftungspflicht frei?

Der Hersteller wird von seiner Produkthaftungspflicht frei, wenn er beweisen kann, dass

Für die Befreiung genügt es, wenn der Hersteller einen Grund beweist.

Ich weise Sie darauf hin, dass Sie wegen desselben Mangels gegenüber dem Unternehmen einen Gewährleistungsanspruch und gegenüber dem Hersteller einen Produkthaftungsanspruch gleichzeitig, parallel zueinander geltend machen können. Bei erfolgreicher Geltendmachung Ihres Produkthaftungsanspruchs können Sie Ihren Gewährleistungsanspruch hinsichtlich des ausgetauschten Produkts bzw. des von der Nachbesserung betroffenen Teils des Produkts künftig nur noch gegenüber dem Hersteller geltend machen.

Anmerkung: Punkt 3 (Garantie) der Musterinformation ist nach der Rechtsvorschrift nur dann in die Information aufzunehmen, wenn das Unternehmen zur Garantie verpflichtet ist. Der Anbieter ist nach Punkt 8.3 nicht zur Garantie verpflichtet, daher ist dieser Punkt nicht enthalten.

Anlage Nr. 3 – Kontaktdaten der Schlichtungsstellen

Für das Verfahren ist die Schlichtungsstelle am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Verbrauchers zuständig (Punkt 10). Die nachstehende Liste enthält alle acht Schlichtungsstellen nach Anlage 2 des Gesetzes Nr. CLV von 1997 über den Verbraucherschutz; die Zeile „Zuständigkeitsbereich“ zeigt, welche Stelle für welches Komitat bzw. für Budapest zuständig ist. Die Kontaktdaten entsprechen den am 13. Oktober 2026 auf den eigenen Websites der Stellen veröffentlichten Angaben.

Budapesti Békéltető Testület (Schlichtungsstelle Budapest)

Baranya Megyei Békéltető Testület (Schlichtungsstelle des Komitats Baranya)

Borsod-Abaúj-Zemplén Megyei Békéltető Testület (Schlichtungsstelle des Komitats Borsod-Abaúj-Zemplén)

Csongrád-Csanád Megyei Békéltető Testület (Schlichtungsstelle des Komitats Csongrád-Csanád)

Fejér Megyei Békéltető Testület (Schlichtungsstelle des Komitats Fejér)

Győr-Moson-Sopron Megyei Békéltető Testület (Schlichtungsstelle des Komitats Győr-Moson-Sopron)

Hajdú-Bihar Megyei Békéltető Testület (Schlichtungsstelle des Komitats Hajdú-Bihar)

Pest Megyei Békéltető Testület (Schlichtungsstelle des Komitats Pest)

Änderungen